Steuerberater

Frank Mörmann

Rheinstrasse 247, 76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 50940
E-Mail: Frank.Moermann@t-online.de

Steuertermine


Datum

Zahlungsschonfrist

Steuern

10. Januar 2024

15. Januar 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

29. Januar 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

12. Februar 2024

15. Februar 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. Februar 2024

19. Februar 2024

Gewerbesteuer
Grundsteuer

27. Februar 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

11. März 2024

14. März 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer

26. März 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. April 2024

15. April 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

26. April 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. Mai 2024

13. Mai 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. Mai 2024

21. Mai 2024

Gewerbesteuer
Grundsteuer

29. Mai 2024
Hinweis: In Bundesländern, in denen der 30.5.2024 (Fronleichnam) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.5.2024 (Dienstag).

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. Juni 2024

13. Juni 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer

26. Juni 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. Juli 2024

15. Juli 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

29. Juli 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

12. August 2024

15. August 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. August 2024

19. August 2024

Gewerbesteuer
Grundsteuer

28. August 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

2. September 2024

Einkommensteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung

10. September 2024

13. September 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer

26. September 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. Oktober 2024

14. Oktober 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

29. Oktober 2024
Hinweis: In Bundesländern, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.10.2024 (Montag).

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

11. November 2024

14. November 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. November 2024

18. November 2024

Gewerbesteuer
Grundsteuer

27. November 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

10. Dezember 2024

13. Dezember 2024

Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer

27. Dezember 2024

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

Alle Angaben ohne Gewähr