Steuerberater

Frank Mörmann

Rheinstrasse 247, 76532 Baden-Baden
Telefon: 07221 50940
E-Mail: Frank.Moermann@t-online.de

Aktuell


12.06.2023

Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a. F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen.

Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit der Erstattung des unter Verstoß gegen Unionsrecht festgesetzten Steuerbetrags.

Die Pflicht zur Verzinsung erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum, in dem der Betrag dem Steuerschuldner nicht zur Verfügung stand, nicht nur auf volle Zinsmonate gemäß § 238 Abs. 1 Satz 2 AO.

BFH-Urteil vom 15.11.2022, VII R 29/21 (VII R 17/18)